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   BGH, 28.04.1981 - 5 StR 131/81   

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https://dejure.org/1981,14683
BGH, 28.04.1981 - 5 StR 131/81 (https://dejure.org/1981,14683)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1981 - 5 StR 131/81 (https://dejure.org/1981,14683)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1981 - 5 StR 131/81 (https://dejure.org/1981,14683)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nachvollziehbarkeit der Entstehung eines Vermögensnachteil bei der Straftat der Untreue - Beurteilung, ob eine unterlassene Vermögensvermehrung ein Schaden im Rechtssinne ist

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.01.1965 - 1 StR 497/64

    Abführung des Erlöses aus einem wettbewerbswidrigen Geschäft an den

    Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 5 StR 131/81
    Der Verlust einer mehr oder minder unsicheren Aussicht eines Geschäftsabschlusses ist im übrigen noch kein Vermögensschaden (BGHSt 20, 143, 145) [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64]; vorsorglich wird darauf hingewiesen, daß eine unterlassene Vermögensvermehrung kein Schaden im Rechtssinne ist, wenn sie sich lediglich über ein verbotenes oder wettbewerbswidriges Geschäft erreichen ließ (BGHSt 20, 143, 146 [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64]; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78 -).
  • BGH, 10.01.1979 - 3 StR 347/78

    Gefährdung des Vermögens einer Abschreibungsgesellschaft durch Unterlassen der

    Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 5 StR 131/81
    Der Verlust einer mehr oder minder unsicheren Aussicht eines Geschäftsabschlusses ist im übrigen noch kein Vermögensschaden (BGHSt 20, 143, 145) [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64]; vorsorglich wird darauf hingewiesen, daß eine unterlassene Vermögensvermehrung kein Schaden im Rechtssinne ist, wenn sie sich lediglich über ein verbotenes oder wettbewerbswidriges Geschäft erreichen ließ (BGHSt 20, 143, 146 [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64]; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78 -).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Denn selbst wenn trotzdem ein Anspruch der S.-Bank AG auf Herausgabe dieser "bemakelten" Gewinne bestand, könnte die Nichtgeltendmachung des Anspruchs nur dann zu einem Vermögensnachteil im Sinne des Untreuetatbestandes führen, wenn zu Lasten der Angeklagten feststände, daß nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise bei Erfüllung des Anspruchs die Vermögenslage der Bank insgesamt günstiger gewesen wäre (vgl. BGHSt 31, 232, 234 f.; 15, 342, 343; BGH NJW 1975, 1234 f.; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78, vom 28. April 1981 - 5 StR 131/81 - und vom 1. März 1983 - 5 StR 784/82).
  • BGH, 22.01.1988 - 2 StR 133/87

    Vermögensfürsorgepflicht des Vorstandsmitglieds einer AG

    Bei einer derartigen Sachlage würde eine unterbliebene Vermögensvermehrung keinen Schaden im Rechtssinne darstellen (BGHSt 20, 143, 146 [BGH 19.01.1965 - 1 StR 497/64]; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1979 - 3 StR 347/78 - und vom 28. April 1981 - 5 StR 131/81).
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